논문 상세보기

行刑法上 收容者의 接見에 관한 考察 KCI 등재

Überlegungen zum Recht auf Besuch des Gefangenen im Strafvollzugsrecht

행형법상 수용자의 접견에 관한 고찰

  • 언어KOR
  • URLhttps://db.koreascholar.com/Article/Detail/349040
구독 기관 인증 시 무료 이용이 가능합니다. 5,500원
矯正硏究 (교정연구)
한국교정학회 (Korean Society For Correction Service)
초록

Der vorliegende Aufsatz geht auf dem Recht auf Besuch des Gefangenen im koreanischen Strafvollzugsgesetz ein. In diesem Aufsatz geht es darum, auf Grund der Verfassungsidee des Rechtsstaatsprinzip und Sozialstaatsprinzip den Grundsatz der Besuche, das Recht auf Besuch, das Besuchsverbot und die Besuchsuberwachung zu uberblicken. Durch diesen Aufsatz hat der Verfasser erstens vertreten, daß der Gefangene das Recht mit Personen außerhalb der Anstalt im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetses zu verkehren hat. Zweitens kann der Anstaltsleiter Besuche untersagen, wenn die Sicherheit oder Ordnung der Ansalt gefahrdet wurde, oder wenn zu befurchten ist, daß die Besucher einen schadlichen Einfluß auf den Gefangenen haben oder seine Eingliederung behindern wurden. Voraussetzung ist hier jedoch, daß es sich bei den Besuchern nicht um Angehorige. Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nimmt das StVollzG in kauf, daß Besuch Angehoriger stattfinden, von denen negative Auswirkungen auf den Gefangenen ausgehen. Drittens reicht die negative Beeinflussung des Gefangenen fur sich allein noch nicht aus, um ein Besuchsverbot zu rechtfertigen. Vielmehr muß die Anstalt jeweils prufen, ob der Gefahr durch weniger einschneidende Maßnahmen- z. B. durch die Anordnung von akutisch uberwachten Besuchen- begegnet werden kann. Viertens laßt die Uberwachung von Besuchen aus Grunden der Behandlung des Gefangenen sowie der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt zu. Die Uberwachung setzt aber konkrete, in Straffall gerichtlich nachzuprufende Anhaltspunkte fur das Vorliegen einer Gefahrdung der Behandlung, Sicherheit oder Ordnung voraus. Sowie die optische Uberwachung im Hinblick auf die Behandlung, Sicherheit oder Ordnung ausreicht, kann sich die Ansalt damit begnugen. Sie ist nur dann gehalten, die Unterhaltung zu uberwachen, wenn es aus diesen Grunden geboten ist.

목차
行刑法上 收容者의 接見에 관한 考察
  Ⅰ. 머리말 : 立法例
  Ⅱ. 接見의 原則
  Ⅲ. 接見의 禁止
  Ⅳ. 接見의 監視
  Ⅴ. 맺는 말
  Zusammenfassung
저자
  • 梁和植 | 양화식
같은 권호 다른 논문