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부진정결과적가중범의 성립범위와 죄수 KCI 등재

Der Anwendungsbereich der unechten erfolgsqualifizierten Delikte und die Konkurrenzlehre

  • 언어KOR
  • URLhttps://db.koreascholar.com/Article/Detail/373938
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刑事判例硏究 (형사판례연구)
한국형사판례연구회 (Korean Association of Criminal Case Studies)
초록

Diese Besprechung über die Rechtsprechung befasst sich mit den erfolgsqualifizierten Delikten im geltenden korStGB. In heutiger Lage streiten sich die Rechtsprechung und die Lehrmeinung darüber, ob die geltenden Vorschriften für die erfolgsqualifizierten Delikte nur in Fälle angewandt werden soll, in denen der Täter den schwereren Erfolg nur fahrlässig herbeigeführt hat.
Anders als § 18 deutStGB lautet § 15 Abs. 2 korStGB: Wer bei Begehung der Tat den Eintritt einer besonders schwereren Folge nicht voraussehen könnte, wird nicht mit einer schwereren Strafe bestraft, wenn das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe knüpt.
Die Rechtsprechung hat die Vorschriften für die erfolgsqualifizierten Delikte grundsätzlich als Regelungen angesehen, unter die nicht nur echte, sondern auch unechte erfolgsqualifizierten Delikte subsumiert werden kann. Dagegen anerkannt die Lehrmeinung überwiegend die geltenden Regelungen als Vorsaz-Fahrlässigkeit-Kombination.
In dieser Besprechung versucht es zu begründen: § 15 Abs. 2 korStGB und die Vorschriften im Besonderen Teil, die als erfolgsqualifiziertes Delikt angesehen werden, finden nicht nur im echten, sondern auch im unechten erfolgsqualifizierten Delikt Anwendung. 2. Gesetzeseinheit zwischen Brandstifung mit Todesfolge und Totschlag, Totschlag an einem Verwandten aufsteigender Linie oder Kindestötung ist gegeben, wenn der Täter durch eine Brandstiftung vorsätzlich einen anderen, einen(oder eine) Verwandte oder Kind getötet hat.

목차
[대상판결 1] 대법원 1983.1.18. 선고 82도2341 판결
  [사실관계]
  [사건경과 및 판결이유]
  [판결요지]
 [대상판결 2] 대법원 1990.6.26. 선고 90도765 판결
  [판결요지]
 [대상판결 3] 대법원 1996.4.26. 선고 96도485 판결
  [사실관계]
  [사건의 경과 및 판결이유]
  [판결요지]
 [평 석]
  I. 평석의 배경과 내용
  II. 대법원의 해석론
  III. 학설의 주요내용
  IV. 독자적 해석론
  IV. 결론
 [독문초록]
저자
  • 김성룡(경북대학교 법과대학 법학부) | Kim Sung-Ryong (Uni. Kyungpook)