Die Verbrechensmehrheit von der Gewerbsmäßigkeit
Die Probleme des Gewerbeverbrecher ist ein Nachtragsdiput eines modernen Rechtsfolgen System auf das unfassenden Einheitsverbrechen. Das Gewerbedelikt wird wie dem fortgesetzte Delikt oder Gewohnheits Delikt ausgesehen. Die Fortsetzungstat ist ein Fall der rechtlichen Handlungseinheit. Zum Beispiel, Voraussetzung für eine fortgesetzte Tat ist zunächst, daß jeder Einzelakt alle Deliktsvoraussetzugen erfüllt, also tatbestandsmäßig, rechtswidrig und Schuldhaft beganen worden ist. Gleichfalls ist das Gewerbedelikt. Für die gewerbsmäßige Straftat ist vielmehr kennzeichnend die Absicht des Täters, sich durch wiederholte Begehung des Verbrechens eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschffen,Das Dilemma bei dem Gewerbrdelikt besteht jedoch darin, daß es eineseits als rechtliche Einheit, d. h., als eine einzige Tat behalt wird, auf der anderen Seite aber nicht zu übersehen ist, daß es ihm aus einer Anzahl äußerlich selbständiger und tatbestandsmäßiger handlungen zusammensetzt. Auch die Gewerbsmäßigkeit wird durch den Fortsetzungszusammen-hamng nicht eo ipso ausgeschlossen, was der Fall wäre, wenn man einerseits eine Mehrheit gleichartiger Taten verlangt, gleichzeitig aber die Fortsetzungstat als eine einzige Straftat behandelt.