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무주의 일반물건 방화자의 형사책임 KCI 등재

Uber die Strafbarkeit des allgemeine herrenlose Sache in Brand gesetzten Taters

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  • URLhttps://db.koreascholar.com/Article/Detail/273071
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刑事判例硏究 (형사판례연구)
한국형사판례연구회 (Korean Association of Criminal Case Studies)
초록

Bezüglich der Brandstiftungsdelikte stellen §§ 164, 165, 166, 167 KorStGB voneinander unabhängige, selbständige Tatbestände dar. Der Tatbestand der fahrläsigen Brandstiftung(§ 170) bezieht sich auf Objekte der §§ 164, 165, 166 wie des § 167. Nach herrschender Meinung kommt der Tatbestand des § 167 Abs. 1 KorStGB dann in Betracht, wenn der Täter durch eine Brandlegung die fremden Sachen ganz oder teilweise zerstört. § 167 Abs. 2 kommt dagegen in Betracht, wenn das Brandstiftungsobjekt Eigentum des Brandstifters ist; ihr Anwendungsbereich schließt nach hM aber auch das Inbrandsetzen herrenloser Sachen oder fremder Sachen mit Zustimmung ihres Eigentümers ein. Bei KorObGH Urteil 2009 do 7421 handelt es sich um eine Strafbarkeit des Täters, der allgemeine herrenlose Sachen in Brand setzt. Der KorObGH bestraft ihn wegen § 167 Abs. 2 KorStGB. Mit diesem Aufsatz mache ich durch Analysen der Urteilsbegründungen zur hM und Urteil 2009 do 7421 kritsch Anmerkungen. Den Täter muß meines Erachtens Im Rahmen des § 167 Abs. 1 in Betracht kommen. Die Gründe dafür sind folgende: 1. Beim Tatbestand des § 167 Abs. 1 kommt es dem Gesetzeswortlaut auf die Eigentumsverhältnisse überhaupt nicht an; hingegen handelt es sich beim § 167 Abs. 2 um Eigentumsverhältnisse. § 167 Abs. 2 kommt mE in Betracht, wenn das Brandstiftungsobjekt Eigentum des Brandstifters allein ist. 2. § 176 KorStGB sieht als fremde Sachen dann ein im Alleineigentum des Täters stehendes Brandstiftungsobjekt an, wenn dieses ein Objekt des fremden Rechts ist. 3. Nach hM handelt es sich bei den Brandstiftungsdelikten nicht um ein allein spezielle Sachbeschädigungsdelikt, sondern auch um eine gemeingefährliche Straftaten. Deswegen spielt Zustimmung des Eigentümers von Brandstiftungsobjekt keine Rolle als rechtfertigende Einwilligung. Der Anwendungsbereich des § 167 Abs. 1 schließt mE das Inbrandsetzen herrenloser Sachen ein. Dieses Ergebnis ist mit der vorherigen Auslegung des KorObGH in Übereinstimmung zu bringen, dabei er eine fahrlässige Brandstiftung fremder Sachen behandelte(KorObGH Beschluss 94 mo 32).

목차
[대상판결] 대법원 2009. 10. 15. 선고 2009도7421 판결
  사건의 경과
  대법원 판결요지
 〔연구〕
  I. 들어가는 말
  II. 일반물건방화죄의 의의와 성격
  III. 판결이유에 대한 개별적인 검토
  IV. 방화죄에 관한 체계적 비교법적 해석론
  V. 맺는 말-법률해석의 한계 제 라운드를 기대하며
  [참고문헌]
  [Zusammenfassung]
저자
  • 이경렬(숙명여자대학교 법과대학 교수, 법학박사) | Lee, Kyung Lyul