Durchsuchun und Beschlagnahme von Datenspeichermedie -insbesondere von Smartphon
Artikel 12 GG garantiert Menschenrecht und Grundrechte. StPO regelt aufgrund von GG das Prozess über Durchsuchung und Beschlagnahme und den Schutz der Rechte des Einzelnen im Strafverfahren. Aus den Bestimmungen von StPO und der Gerichtsentscheidung wurde einige Problemen erscheint, die im Prozess von Durchsuchung und Beschlagnahme über die elektronische Beweis auftaucht wurde. Der erste ist, was die Gegestand zur Durchsuchung und Beschlagnahme über die Elektronische Beweis ist. Ist es Datenspeichermedien, insbesondere Smartphon oder elektronischen Information? Der zweite ist, was richitige Methode zur Durchsuchung und Beschlagnahme über die Elektronische Beweis ist. Ist die Durchsucung von Datenspeichermedien prinzipielle Methode oder Drucken und Replication von elektronischer Informationen prinzipielle Methode? Der dritte ist, kann die Angeklagte und ihrer Rechtsanwalt an dem Prozess der Analyse über die elektronische Information teilnehmen? Schließlich ist, muß die Beweis eine verfügbare Beweis anerkennen, die im Prozess der Analyse über die elektronische Information neu entdeckt wird? Im folgenden werde ich über diese Fragen forschen.