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        검색결과 2

        1.
        2002.09 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        In den letzten Jahren mehren sich in Korea die Bericht, in denen Jugendkriminalitat und Jugendstrafgefangene als erhebliche soziale Probleme empfunden wird. Die Straf von Jugendlichen wird in Jugendstrafnstalten vollyogen. In Korea existieren aber nur fur die mannlichen Jugendlichen zwei Anstalten, fur weiblichen keine. Daraus erscheint die Vermehrung, Besserung bzw. Modernisierung von Jugendstrafanstalt erforderlich. Vor allem ist die Besserung und Qualifizierung der Unterricht, Modernisierung der Arbeit, Ausdehnung der Leibesubung und Beurlaubung usw. erforderlich. Jugendgesetz sieht Unterricht in der Jugendstrafanstalt vor. In den meisten Jugendstrafanstalten kann der Schulabschluß nachgeholt werden. Aber ist dieser Schulabschluß fur Jugendliche sehr schwer. Daher braucht es die Besserung und Modernisierung des Unterrichtssystems. Die Arebit, vor allem die berufliche Forderung der Verurteilten halt der Gesetzgeber fur wesentlich. Tatsachlich sind die wenigen jugendlichen Gefangenen vor ihrer Einlieferung kontinuierlicher Arbeit nachgegangen, eine Berufsausbildung hat kaum einer abgeschlossen. Daher soll die Jugendstrafanstalten Lehrwerkstatten einrichten und die vielfaltigen und unterschiedlichen Ausbildung ausfuhen. Außerdem ist die Beurlaubung wichtig fur die Resozialisierung der jungendliehen Geganenen und Beziehung mit der Familie. Deshalb ist die Voraussetzung der Beurlaubung zu erleichtern.
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        2.
        2002.06 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        In den letzten Jahren mehren sich in verschiedensten Landern die Berichte, in denen eine Zunahme abweichenden, storenden und gesetzwidrigen Verhaltens Jugendlicher registriert und als beunruhigend oder bedrohlich empfunden wird. Die Jugendkriminalitat wird in Korea entsprechend dem internationalen Phanomen als ein waschendes soziales Problem angesehen. Eine ins Auge fallende Erscheinung ist die steigende Zahle der Gewaltater, Massentater usw.. Damit erscheint die Entwicklung von Sanktionen geeignet und erforderlich, den Delinquenten von Jeundlichen abzuhalten. Als geeignete Sanktionsmaßnahme zur Individualpravention kommt zunachst Schutzmaßnahme, die in 「Jugendrecht」 geregelt wird, in Betracht. Außerdem kommt auch die Strafe, die in allgemeinem 「Strafgesetzbuch」 geregelt wird, besonders fur die Jugendstraftater in Betracht. Jedenfalls vor der Auferlegung von Schutzmaßnahme und Strafe muß man die Charakter, Umstande der Familie, Schule oder Freundschaft usw. von Jugendlichen untersuchen und klassifizieren. Um die Schutzmaßnahme zu auferlegen, muß man die Umgebung der Jugendlichen mindestes fur einem Monat in Untersuchungshaft zur Klassifikation untersuchen. Im gegenteil werden die Jugendlichen, die in allgemeinem Strafprozess behandelt werden, von Schutzaufsichtbehorde untersucht. Untersuchungshaft zur Klassifikation unterscheidet sich faktisch nicht wesentlich von Strafhaft. Die Situation in Haft ist fur fast alle Betroffenen gleichmaßen nachteilig. Gitter und Zellen sich in Untersuchungshaft zur Klassifikation und Jugendhaft identisch. Daher werde ich in diesem Artikl erforschen und vorstellen, was Problem solcher Haft ist und welcher Vorschlag fur die Verbesserung der Untersuchung von Jugenddelinquent in Betracht kommen kann.
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