Heute haben fast alle Leute, die Internet benutzen, Internet-Link direkt oder indirekt erheben. Die Frage ist, dass man sich durch Internet-Link ab und zu unrecht webseite, z.B. Angriff auf Urheberrecht, Porno etc. nährt. Dann kommt es zuerst in Betracht, ob man, wer einen Link auf diese Webseite erstellt, die Beihilfe betrifft. Zweites ist die Frage, ob Internetdienstanbieter, wer einen Internetraum anbietet, auch die Beihilfe von Beihilfe(Kettenbeihilfe) betrifft. Aber es ist nicht einfach, dass Internetdienstanbieter den Vorsatz bei Beihilfe hat, weil es ist –nach in dubio pro reo- auch schwer, dass er Unrecht von einem bestimmten Website erkennt.