논문 상세보기

형법에서 사자의 점유 KCI 등재

Gewahrsam beim Toten im Strafrecht

  • 언어KOR
  • URLhttps://db.koreascholar.com/Article/Detail/273003
서비스가 종료되어 열람이 제한될 수 있습니다.
刑事判例硏究 (형사판례연구)
한국형사판례연구회 (Korean Association of Criminal Case Studies)
초록

Die Rechtsprechung und die herrschende Meinung im Schrifttum sind sich darüber einig, daß der Gewahrsam, den der Dieb oder der Räuber(mit Todesfolge) durch die Wegnahme bricht, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis ist. Darüber hinaus, jedenfalls soviel steht fest, daß keine Herrschaft ausübt, wer keinen irgendwie gearteten natürlichen Willen fassen und keine irgendwie geartete Willensäußerung von sich geben kann, wie z. B. Tote. Dennoch die Rechtsprechung und die herrschende Meinung sind sich, mit Ausnahme von wenigen Gegenmeinungen, darüber einig, daß der Gewahrsam, den der Verstorbene vor seinem Tod in sich hatte, nicht sofort nach seinem Tod verloren wird. Sie also erkennen, daß auch der Tote das Tatobjekt, die Sache vom Vermögenswert, gegebenenfalls in Gewahrsam haben kann.In dieser kritischen Untersuchung wird es versucht, die diesbezügliche Rechtsprecung und die Lehrmeinungen in Korea, Japan, Deutschland und USA zusammenfassend vorzustellen, und zu begründen, daß der Tote infolge seinem Tod seine Sache nicht mehr in Gewarhsam haben kann. Außerdem es is zuzustehen, daß Tatmehrheit zwischen dem vollendeten Totschlag, dem Versuch des Raubes, und dem vollendeten Unterschlagung liegt vor, wenn ein Raubmörder nach dem Tod des Viktims die Sache weggenommen hat. Dies gilt ebenso, wenn ein Mord nach dem Tod des Tatobjekts mit Zueignunsabsicht die Sache des Opfers weggenommen hat. Es ist wegen des Totschlages und Unterschlagung zu bestrafen.

목차
[대상판결] 대법원 2012. 4. 26. 선고 2010도6334 판결
  1. 사실관계
  2. 1심의 판단
  3. 항소심판단: 원심인용
  4. 대법원의 판단: 파기환송
 [평 석]
  Ⅰ. 들어가는 말
  Ⅱ. 사자의 점유를 둘러싼 국내 ․ 외 논의 현황
  Ⅲ. 사견 및 검토
 [참고문헌]
 [Zusammenfassung]
저자
  • 김성룡(경북대학교 법학전문대학원 법학과, 교수, 법학박사) | Sung-Ryong Kim