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        1.
        2018.06 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        The Supreme Court of Korea has adopted a methodology of rigorous grammatical interpretation in order to satisfy the Constitutional requirement of law-binding in judgement of criminal case. However, the principle of law-binding does not mean the so-called ‘legal state.’ For this reason, the national justice system of the law recognizes the supplements of the judiciary. This article observes criminal judgement that the Supreme Court of Korea is suspected of going beyond just a supplementary role to ‘judicial justice’. As a result of analyzing the criminal judgment, the Supreme Court found that the following folly is used in using deductive syllogism. First, Producing of non-existent premise. Second, Arbitrary manipulating or processing of a premise. Third, excessive normative interpretation of a premise. Fourth, Formulating of general clause. Therefore, this article emphasizes the task of criminal law discipline which should prevent the judicial branch from walking the way of judicial jurisdiction by critically examining the various act of manipulation of Supreme Court which is carried out in the name of providing the legal basis for the preconceived conclusion in the deduction process.
        2.
        2013.06 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        Bei der vorliegenden Urteil von koreanischen hoechsten Gericht handelt es sich um die erste Anwendung von Rechtsfigur der hypothetische Einwillingung. Im diesen Beitrag wurde die Rechtsfigur der hypothetische Einwilligung als soche und ihre Uebertragung auf den Strafrechtliche Urteil kritisch beleuchtet. Dazu wurde zunaechst die Herkunft dieser Rechtsfigur erklaert(Ⅱ), und dann die Nachteil und Vorteil beleuchtet, wenn diese Rechtsfigur von der strafrechtliche Rechtssprechung uebernommen worden ist. Weiterhin wurde ihre Vereinbarkeit mit Grundsaetzen der strafrechtlichen Rechtsdogmatik ueberprueft(Ⅲ). Als Ergebnis betrachtete ich die Uebertragung der Rechtsfigur der hypothetischen Einwilligung auf das strafrechtliche Urteil deswegen als unangemessen, weil dadurch das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ausser Acht gelassen wird. Daher schlagte ich vor, einen Sondertatbestand der eigenmaechtigen Heilbehandlung zu schaffen, um den Konflikt zwischen Therafiefreiheit und Patientenautonomie sachgerecht zu loesen.
        3.
        2009.06 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        Bei der Bedrohung gemaess § 283 Abs. 1 des kor. StGB hadelt es sich z. Z. um die Abgrenzung von Verletzungs- und (abstraktes) Gefaehrungsdelikt einerseits und die Abgrenzung von Vesuch und Vollendung anderseits. Die Auseinandersetzung um diese dogmatische Frage is auf die neuerdings veroeffentlichte Rechssprechung fuer die kor. hoechste Gerichtshof zum Strafrechtliche Sache zuruechzufuehren. Sie is der Meinung, dass die Bedrohung(abstraktes) Gefaehrungsdelikt sei, und dass fuer die Vollendung keine akuelle Beintraetigung von Rechtsgut vom diesen Delikt brauche. Obwohl die ueberwiegende Meinung von Lehre dagen sind, versuche ich hierbei die Einstelung von Rechtssprechung zu unterstuetzen und die Begruendung nue zu verschaffen. Als Ergebnis halte ich es fuer unbegruedet, dass es sich bei der Abgrenzung von Verletzungs- und (abstraktes) Gefaehrungsdelikt auf die Strafbarkeit der Vesuch des betreffenden Delikts einstellt. Darueber hinsaus gehe ich bei der Abgrenzung von Vesuch und Vollendung davon aus, dass es sich nicht darum geht, ob das Verhalten des Taeters den geschuetzeten Rechtsgut beeintraechtigt, sondern daum, ob es den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.