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        1.
        2014.12 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        본 논문에서는 현재 시공중인 58층의 철근콘크리트조 고층건물에서 진동현식게이지를 통해 계측된 기둥의 축방향 변형률과 레이져 스캐닝을 통해 구한 횡변위를 3차원 시공단계해석에 의한 예측치와 비교하였다. 예측치는 ACI 209와 PCA의 재료모델식, PCA report의 축소량 산정알고리즘을 3차원 구조해석 프로그램으로 개발한 ASAP을 사용하여 구하였다. 비교결과 평면의 중앙부 기둥의 축방향 변형율 계측치는 시공단계 해석치와 거의 유사한 결과를 나타내었으나 각 모서리에 두 개씩 배치된 기둥의 경우 비교적 큰 오차를 나타내었다. 레이져 스캐닝에 의한 횡변위 계측결과는 해석결과와 유사한 경향을 보였으나 층당 계측치가 큰 변동을 나타내므로 향후 이를 해결하기 위한 계측 및 데이터 처리기법이 요구된다.
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        2.
        2013.04 서비스 종료(열람 제한)
        The AEMM uses the ageing factor to consider the effects of the increase of the modulus of elasticity of concrete with time on the deformation and stress distribution of reinforced concrete members. Previous researches proposed appropriate values of the ageing factor when the applied load is constant or the deformation is concstant. In this paper, the validity of ageing factor for the building structures were studied by the comparison with the results of step-by step method
        3.
        2008.06 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        Zur Frage der Tatbestandsformen der Bedrohungstatbestand(§ 283 kStGB) spricht die herschende Meinung des Urteils(2007do606, Urt. v. 2007.9.28) die Erkenntnis aus, daß das Rechtsgut der Bedrohung die Freiheit der Willensentschlißung ist und § 283 ein Gefährdungsdelikt ist. Eine tatsächliche Verletzungung der Willensentschlißungsfreiheit braucht also nicht einzutreten. Jedoch kommt es dabei nicht darauf an, ob sich das Opfer durch Drohung mit einem empfindlichen Übels im Einzelfall tatsächlich befürchten läßt. Der Täter muß die von seinem Willen abhängige Begehung eines Übels in Aussicht stellen. Vollendet ist die Tat, wenn die Drohung mit Willen des Täters zur Kenntnis des Drohungsadressaten gekommen ist und dieser den Sinn der Mitteilung verstanden hat. Nach § 286 ist der Versuch strafbar und zB dann gegeben, wenn die Mitteilung den Drohungsadressaten noch nicht erreicht, oder wenn die Mitteilung nicht zur Kenntnis des Drohungsadressaten gekommen ist, oder wenn dieser den Sinn der Mitteilung nicht verstanden hat. Zur Frage, ob § 283 ein konkretes Gefährdungsdelikt oder ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist, ließ die herschende Meinung des Urteils unberüht bleiben. Dagegen die minder Meinung des Urteils, gefolgt der wohl überwiegenden Ansichten in der Literatur, sieht § 283 zurecht als ein Verletzungsdelikt. Die Auffassung der Bedrohung als Verletzung der Willensentschlißungsfreiheit scheint mir als plausibel, weil § 283 individuell-konkrete Willensentschlißungsfreiheit schützt und nach § 286 der Versuch der Bedrohung strafbar ist.