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        검색결과 13

        1.
        2017.03 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        Network externality can be defined as the effect that one user of a good or service has on the value of that product to other people. When a network externality is present, the value of a product or service is dependent on the number of others using it. There exist asymmetries in network externalities between the online and traditional offline marketing channels. Technological capabilities such as interactivity and real-time communications enable the creation of virtual communities. These user communities generate significant direct as well as indirect network externalities by creating added value through user ratings, reviews and feedback, which contributes to eliminate consumers’ concern for buying products without the experience of ‘touch and feel’. The offline channel offers much less scope for such community building, and consequently, almost no possibility for the creation of network externality. In this study, we analyze the effect of network externality on the competition between online and conventional offline marketing channels using game theory. To do this, we first set up a two-period game model to represent the competition between online and offline marketing channels under network externalities. Numerical analysis of the Nash equilibrium solutions of the game showed that the pricing strategies of online and offline channels heavily depend not only on the strength of network externality but on the relative efficiency of online channel. When the relative efficiency of online channel is high, the online channel can greatly benefit by the network externality. On the other hand, if the relative efficiency of online channel is low, the online channel may not benefit at all by the network externality.
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        2.
        2015.06 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        In this paper, we study the bargaining strategy of a distributor who sells vertically differentiated, i.e. high and low brand products. We derive and analyze the equilibrium solutions for both simultaneous and sequential bargaining games among the distributor, the high brand product manufacturer and the low brand product manufacturer. The result shows that the optimal bargaining strategy for the distributor heavily depends on the relative quality and price level of the low brand product comparing to those of the high brand product. It is also shown that, for more bargaining profit, the distributor has strong motivation to prefer a low brand product which has lower quality level per unit price.
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        3.
        2014.12 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        In this paper, we study the bargaining strategy of a manufacturer who sells a product through the online and offline distribution channels. To do this, we derive and analyze the equilibrium solutions for both simultaneous and sequential bargaining games. The result shows that the optimal bargaining strategy heavily depends on the size of the online distribution channel’s loyal customers and the difference between the retail prices of the online and the offline distribution channels. It is also shown that, in some cases, the online distribution channel has incentive to downsize its loyal customers and its retail price for a better bargaining outcome.
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        5.
        2002.06 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        “Die Jugendlichen werden immer krimineller” oder: “Die Jugendlichen brauchen unsere Hilfe, damit sie eine Zukunft haben”. Zwischen diesen Befurchtungen und Forderungen bewegen sich heute die Meinungsaußerungen zur Jugend. Dabei wird angenommen, daß 7 verschiedene Maßnahmen, die das koreanische Jugendgesetz(KorJG) vorsieht, vor allem der Erziehung Jugendlicher dienen wurden. Unter dieser Annahme regelt auch das KorJG sogar Straftatgefahrdete, die also noch keine Straftat begangen haben. Die wichtigsten Maßnahmen sind jedoch die Fuhrungsaufsicht und die Unterbringung in einem Krankenhaus oder einer Erziehungsanstalt, welche nicht als Hilfsmittel zur Erziehung, sondern eher als Maßregeln der Besserung und Sicherung angenommen werden mußten. Also nur: Surrogate der Strafe. Neuere kriminologische Forschungen haben aber erwiesen, daß Kriminalitat im Jugendalter meist nicht Indiz fur ein erzieherisches Defizit ist, sondern uberwiegend als entwicklungsbedingte Auffalligkeit mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter abklingt und sich nicht wiederholt. Außerdem ist seit langem bekannt, daß die stationaren Sanktionen wie z. B. von vierten bis siebten Maßnahmen im KorJG schadliche Nebenwirkungen fur die jugendliche Entwicklung haben konnen. So wird hier davon ausgegangen, daß bei manchem Jugendlichen dringend eher ein Schutz vor dem Jugendgerichtsverfahren notwendig ist. Das gilt auch fur das Ermittlungsverfahren, wobei die Polizei alle Straffalle, weil sie kein Recht auf Abschluß des Ermittlungsverfahren hat, an die Staatsanwaltschaft ubersenden soll, auch die Falle, in denen die Moglichkeit der offentlichen Anklageerhebung vollig ausgeschlossen ist. Unter diesem verdoppelten erziehungsfremden Ermittlungsverfahren leidet namlich die uberwiegende Zahl Jugendlicher, die meist eine episodenhafte Straftat begangen haben. In dieser Hinsicht wird hier ein neues Modell vorgeschlagen, das vor allem zwei Prinzipien bei Jugendfallen berucksichtigen soll: Es ist dies erstens der Grundsatz, je schwerer die Straftat, desto scharfer die Sanktion. Das gilt besonders fur die Falle von Mord, Raub, Vergewaltigung, Brandstiftung und fur die mehr als drei mal Vorbestraften usw. Bei diesen Fallen spielt das offentliche Interesse an dem fairen Strafverfahren und der angemessenen Sanktion eine große Rolle und dabei kann von einer Stigmatisierung durch Strafverfahren keine Rede sein. Von daher mußten diese Falle doch von der Staatsanwaltschaft entschieden werden, ob sie entweder angeklagt oder an das Jugendgericht ubersendet werden sollen. Als zweites ist der Grundsatz zu nennen, je gringerer die Straftat, desto ernster der Effekt der Stigmatisierung durch die Strafjustiz. Außerdem muß sich die Strafgewalt des Staates als ultima ratio dann zuruckziehen konnen, wenn der Konflikt bei den geringfugigen Straffallen auf andere Weise gelost werden kann, wie z. B. im Wege des Tater-Opfer-Ausgleichs. Aus diesen Grunden ware es notig, schon der Polizei ein bestimmtes Recht zu erteilen, also den TOA zu veranlassen und bei erfolgreichen Fallen auch das Strafverfahren abzuschließen. Das Schlichtungsgesprach mit Tater und Opfer sollte aber von einem Fachmann geleitet werden, wie z. B. einem Kriminologen, Psychologen oder Zivilvermittler bei jedem Gericht usw. Am empfehlungswertesten ware es jedoch, Richter nur als Konfliktberater zu ernennen und einzusetzen. Wenn das Schlichtungsverfahren versagt, dann sollten die Straffalle von der Polizei direkt an das Jugendgericht ubersendet werden. Das gilt auch fur die geringeren Straffalle, in denen der Tater nicht gestanden hat oder das Opfer fehlt. Hier durfte die Staatsanwaltschaft nicht involviert werden, weil sie die Personlichkeit und das Umfeld Jugendlicher aus theoretischen und wirklichen Grunden nicht grundlich ermitteln kann. Sie ist also schonmit anderer Arbeit uberlastet und es ist außerdem nicht wunschenswert, die Personlichkeit und das Umfeld Jugendlicher zu ermitteln, die noch als unschuldig vermutet werden mussen. Zur Zeit halt die Staatsanwaltschaft jedoch hartnackig an dem Offizialprinzip fest und andererseits stellt sie das Strafverfahren in der Halfte der Jugendstraffalle ein, und zwar ohne nahere Ermittlung. Dabei wird der Tater außer acht gelassen, und auch das Opfer hat kaum eine Chance, dem Tater seine Betroffenheit und seine Angst zu erklaren.
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