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        검색결과 5

        1.
        2014.06 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        본 연구는 정신장애인 주거시설의 효과성을 검증하고자 정신장애인 주거시설 서비스 이용여부에 따른 가족의 보호부담과 가족태도에 미치는 영향에 대한 조사하였다. 연구결과를 통한 논의와 제언은 다음과 같다. 첫째, 정신장애인 주거시설에 대한 양적 확대에 대한 정부의 지원이 요구된다. 주거시설이 정신장애인 가족의 보호부담을 감소시키고 정신장애인가족의 삶의 질을 높일 수 있다면 가족과 정신장애인 모두에게 긍정적인 영향을 끼칠 수 있을 것으로 생각된다. 둘째, 주거시설이 전국에 고르게 분포되어야 한다. 연구 결과에서 볼 수 있듯이 주거시설의 필요성은 주거시설 이용여부와 관계없이 정신장애인 가족에게 높게 인식되고 있으므로 모든 지역의 정신장애인 가족이 주거시설서비스를 받을 권리를 보장하여야 한다. 현재, 주거시설 분포 지역격차가 심한 편이므로 주거시설서비스 제공에 대한 지역적 편차를 줄일 수 있어야 한다. 셋째, 주거시설 서비스에 대한 보완이 필요하다. 주거시설 입소기간 최장 3년이라는 규정사항을 보완하여 정신장애인의 기능과 여건에 맞도록 퇴소기한을 차별화하여야 할 필요성이 있다. 또한, 정신장애인의 욕구와 목표를 개별화하여 생활훈련과 더불어 체계적인 독립준비를 할 수 있도록 단계적인 주거시설 인프라 구축 및 서비스를 제공 하여야 할 것이다. 또한 주거시설입소비용에 대한 개선과 함께 공공기관과 연계하여 정신장애인의 독립주택을 지원하여야 할 필요가 있을 것으로 생각된다. 마지막으로 정신장애인 사회복귀시설의 가족을 위한 가족프로그램의 활성화가 필요하다. 주거시설을 회원의 월별 기록 등을 가족에게 보내거나 외박 시 가족과 긍정적인 경험을 할 수 있도록 프로그램을 개발하고 제공하여 가족이 회원의 재활과 독립가능성에 대해 긍정적인 태도를 보일 수 있도록 개입을 하여야 할 것이다.
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        2.
        2010.03 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        목적 : 인간작업모델에 근거한 맞춤형활동프로그램이 재택치매환자의 정신행동증상과 보호자의 부담에 미치는 효 과를 알아보고 치매환자의 정신행동증상 관리를 위한 기초자료를 제시하기 위함이다. 연구방법 : 2009년 6월부터 2009년 10월까지 경기도 Y시 치매예방관리센터에 내원한 지역사회에 거주하는 치매환 자 4명을 대상으로 하였다. 인간작업모델에 근거한 맞춤형활동프로그램은 전 후 평가를 포함하여 7주 동안 주 2회 (1회 가정방문, 1회 전화점검), 총14회를 실시하였다. 결과 : 맞춤형활동프로그램 실시 전에 비하여 실시 후에 재택치매환자의 정신행동증상의 심각도와 빈도의 점수는 감소되었으나 통계학적으로 유의한 차이가 없었다. 하지만 치매환자의 정신행동증상으로 인한 보호자의 부담과 반응은 통계학적으로 유의하게 감소하였다. 결론 : 인간작업모델에 근거한 맞춤형활동프로그램은 환자의 의지가 있는 목표활동을 통하여 역할 수행에 필요한 기술을 습관화하고 규칙적인 일과를 보낼 수 있도록 함으로써 지역사회에 거주하는 치매환자의 정신행동증상 감 소와 그로 인한 보호자 부담감을 감소시키는데 효과적으로 보인다. 작업치료는 치매환자의 개인적 요소, 과제, 환 경과 작업수행의 복잡한 관계를 고려하여 근거중심의 치료활동프로그램을 개발하고 실행할 수 있으므로 치매환자 를 위한 다양한 치료적 접근에 반드시 필요하다. 향후 지역사회에 거주하는 치매환자의 정신행동증상과 보호자 부 담감소를 위한 보다 다양한 치료적 접근에 대한 연구가 필요하다.
        4,800원
        3.
        2002.06 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        “Die Jugendlichen werden immer krimineller” oder: “Die Jugendlichen brauchen unsere Hilfe, damit sie eine Zukunft haben”. Zwischen diesen Befurchtungen und Forderungen bewegen sich heute die Meinungsaußerungen zur Jugend. Dabei wird angenommen, daß 7 verschiedene Maßnahmen, die das koreanische Jugendgesetz(KorJG) vorsieht, vor allem der Erziehung Jugendlicher dienen wurden. Unter dieser Annahme regelt auch das KorJG sogar Straftatgefahrdete, die also noch keine Straftat begangen haben. Die wichtigsten Maßnahmen sind jedoch die Fuhrungsaufsicht und die Unterbringung in einem Krankenhaus oder einer Erziehungsanstalt, welche nicht als Hilfsmittel zur Erziehung, sondern eher als Maßregeln der Besserung und Sicherung angenommen werden mußten. Also nur: Surrogate der Strafe. Neuere kriminologische Forschungen haben aber erwiesen, daß Kriminalitat im Jugendalter meist nicht Indiz fur ein erzieherisches Defizit ist, sondern uberwiegend als entwicklungsbedingte Auffalligkeit mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter abklingt und sich nicht wiederholt. Außerdem ist seit langem bekannt, daß die stationaren Sanktionen wie z. B. von vierten bis siebten Maßnahmen im KorJG schadliche Nebenwirkungen fur die jugendliche Entwicklung haben konnen. So wird hier davon ausgegangen, daß bei manchem Jugendlichen dringend eher ein Schutz vor dem Jugendgerichtsverfahren notwendig ist. Das gilt auch fur das Ermittlungsverfahren, wobei die Polizei alle Straffalle, weil sie kein Recht auf Abschluß des Ermittlungsverfahren hat, an die Staatsanwaltschaft ubersenden soll, auch die Falle, in denen die Moglichkeit der offentlichen Anklageerhebung vollig ausgeschlossen ist. Unter diesem verdoppelten erziehungsfremden Ermittlungsverfahren leidet namlich die uberwiegende Zahl Jugendlicher, die meist eine episodenhafte Straftat begangen haben. In dieser Hinsicht wird hier ein neues Modell vorgeschlagen, das vor allem zwei Prinzipien bei Jugendfallen berucksichtigen soll: Es ist dies erstens der Grundsatz, je schwerer die Straftat, desto scharfer die Sanktion. Das gilt besonders fur die Falle von Mord, Raub, Vergewaltigung, Brandstiftung und fur die mehr als drei mal Vorbestraften usw. Bei diesen Fallen spielt das offentliche Interesse an dem fairen Strafverfahren und der angemessenen Sanktion eine große Rolle und dabei kann von einer Stigmatisierung durch Strafverfahren keine Rede sein. Von daher mußten diese Falle doch von der Staatsanwaltschaft entschieden werden, ob sie entweder angeklagt oder an das Jugendgericht ubersendet werden sollen. Als zweites ist der Grundsatz zu nennen, je gringerer die Straftat, desto ernster der Effekt der Stigmatisierung durch die Strafjustiz. Außerdem muß sich die Strafgewalt des Staates als ultima ratio dann zuruckziehen konnen, wenn der Konflikt bei den geringfugigen Straffallen auf andere Weise gelost werden kann, wie z. B. im Wege des Tater-Opfer-Ausgleichs. Aus diesen Grunden ware es notig, schon der Polizei ein bestimmtes Recht zu erteilen, also den TOA zu veranlassen und bei erfolgreichen Fallen auch das Strafverfahren abzuschließen. Das Schlichtungsgesprach mit Tater und Opfer sollte aber von einem Fachmann geleitet werden, wie z. B. einem Kriminologen, Psychologen oder Zivilvermittler bei jedem Gericht usw. Am empfehlungswertesten ware es jedoch, Richter nur als Konfliktberater zu ernennen und einzusetzen. Wenn das Schlichtungsverfahren versagt, dann sollten die Straffalle von der Polizei direkt an das Jugendgericht ubersendet werden. Das gilt auch fur die geringeren Straffalle, in denen der Tater nicht gestanden hat oder das Opfer fehlt. Hier durfte die Staatsanwaltschaft nicht involviert werden, weil sie die Personlichkeit und das Umfeld Jugendlicher aus theoretischen und wirklichen Grunden nicht grundlich ermitteln kann. Sie ist also schonmit anderer Arbeit uberlastet und es ist außerdem nicht wunschenswert, die Personlichkeit und das Umfeld Jugendlicher zu ermitteln, die noch als unschuldig vermutet werden mussen. Zur Zeit halt die Staatsanwaltschaft jedoch hartnackig an dem Offizialprinzip fest und andererseits stellt sie das Strafverfahren in der Halfte der Jugendstraffalle ein, und zwar ohne nahere Ermittlung. Dabei wird der Tater außer acht gelassen, und auch das Opfer hat kaum eine Chance, dem Tater seine Betroffenheit und seine Angst zu erklaren.
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