검색결과

검색조건
좁혀보기
검색필터
결과 내 재검색

간행물

    분야

      발행연도

      -

        검색결과 65

        41.
        2001.12 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        Der vorliegende Aufsatz geht auf dem Recht auf Besuch des Gefangenen im koreanischen Strafvollzugsgesetz ein. In diesem Aufsatz geht es darum, auf Grund der Verfassungsidee des Rechtsstaatsprinzip und Sozialstaatsprinzip den Grundsatz der Besuche, das Recht auf Besuch, das Besuchsverbot und die Besuchsuberwachung zu uberblicken. Durch diesen Aufsatz hat der Verfasser erstens vertreten, daß der Gefangene das Recht mit Personen außerhalb der Anstalt im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetses zu verkehren hat. Zweitens kann der Anstaltsleiter Besuche untersagen, wenn die Sicherheit oder Ordnung der Ansalt gefahrdet wurde, oder wenn zu befurchten ist, daß die Besucher einen schadlichen Einfluß auf den Gefangenen haben oder seine Eingliederung behindern wurden. Voraussetzung ist hier jedoch, daß es sich bei den Besuchern nicht um Angehorige. Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nimmt das StVollzG in kauf, daß Besuch Angehoriger stattfinden, von denen negative Auswirkungen auf den Gefangenen ausgehen. Drittens reicht die negative Beeinflussung des Gefangenen fur sich allein noch nicht aus, um ein Besuchsverbot zu rechtfertigen. Vielmehr muß die Anstalt jeweils prufen, ob der Gefahr durch weniger einschneidende Maßnahmen- z. B. durch die Anordnung von akutisch uberwachten Besuchen- begegnet werden kann. Viertens laßt die Uberwachung von Besuchen aus Grunden der Behandlung des Gefangenen sowie der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt zu. Die Uberwachung setzt aber konkrete, in Straffall gerichtlich nachzuprufende Anhaltspunkte fur das Vorliegen einer Gefahrdung der Behandlung, Sicherheit oder Ordnung voraus. Sowie die optische Uberwachung im Hinblick auf die Behandlung, Sicherheit oder Ordnung ausreicht, kann sich die Ansalt damit begnugen. Sie ist nur dann gehalten, die Unterhaltung zu uberwachen, wenn es aus diesen Grunden geboten ist.
        5,500원
        45.
        1997.12 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        븐 논푼에서깐 4 차 손상유효 tensor 플 이용하여 유한 탄소성변형 에 대 한 운동학 석인 슨상해석이 소새된다‘ 이뉴 뼈대 C]L 죠 에서의 연깐:<1] 긴F 상역학의 유효응역시l 념 유 팡하여 이우어 낀다. _1: ïf ~l'_ 떤형윌-상대 에 l간 석용헬 수 었는 등샤변형원- 혹은 에나 "-]볍고}든 단L! ) 저|안 렌 운동-학적인 방맴은 유효변형윤 i’} 유한맨형융에 작용헬 수 있는 {: i{- 요 변형상태에 였어서() ) 손상탄소성멘형윤 사이의 관계쓸 zl] .강 한다 이는 산제 형상과 가상의 유효행상 .~!..유에 대한 변형장의 운 몽학 윤 직접 고 L냐 하여 수행띈 다, 이 방볍 은- 등 가변형원-이나 R셔 ik! 윤 에너지 칭우 지댄 스 i {-!:ι 변형융- 에 한정꾀 시 않으내 . 유한 변형윤에 대한 에나시등기 의 가정과 임치 함원 효여준다 본 .:.c:- f!~- 에 서 늠 걷:상 이 만{: 생영역에 서 운능 학적으 _ti~ .if_현되 l셔‘ -얀상 유 효 tenso] 는 2 차 순상 t.ensor 찰 동해 손상 f3- 유 꽁핵 석 꽉 정값이 향으모 -턱-정시워 진다
        4,300원
        47.
        1996.06 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        Cette etude vise a reveler une verite du Nouveau Brutalisme des Smithson (Alison et Peter). Nous examinerons donc d'abord l'universalitf de leur oeuvre representatif, Ecole Secondaire de Hunstanton(projet, 1949; concours, 1950; construction, 1951-1954) et projet de Maison Soho a Londres(1952) comme un mouvement architectural. Et apres nous trouverons la faussete de leur but, realisation de l'ethique architecturale, sur ce mouvement en comparant les oeuvres des Smithson avec les deux constructions considerees souvent comme la categorie du Nouveau Brutalisme, la Calorie d'Art de l'Universite Yale(1951-1953) realisee par Louis I. Kahn(1901-1974) et le Centre Cuturelle de Georges-Pompodou(1971-1977) par Renzo Piano et Richard Rogers. En resultat, l'etique de Nouveau Brutalisme soutenue par les Smithson et defendue par Reyner Banham etait seulement pour cacher low limite architecturale et sa faiblesse. Ce mouvement etait aussi un mouvement personel plutot que general. On ne pourrait pas donc considerer les Smithson comme nouveaux brutalistes.
        4,000원
        48.
        1993.12 KCI 등재 구독 인증기관 무료, 개인회원 유료
        우리는 통합 EC시장이 우리 기업들에 대하여 갖는 의미/중요성을 대체로 다음과 같이 요약할 수 있다. 1. EC시장은 세계에서 가장 큰 단일 시장이다. 2. EC는 우리의 미국과 일본에 대한 경제적 의존도를 줄이는데 도움이 될 수 있다. 3. EC 그 중에서도 특히 독일은 동유럽및 러시아에 적극적으로 진출하기 위한 좋은 발판이 될수 있다. 4. 우리 기업들은 세계전략을 추구하는데 있어서 미국,일본의 회사들 외에 유럽의 회사들과도 협력을 강화할 필요가 있다. 5. 새로운 기술의 源泉으로서의 EC의 중요성을 결코 과소평가하면 안된다. 이러한 유럽공동체시장에 그동안 우리 기업들은 대부분 수출과 직접투자를 통해 진출했다. 수출에 주로 의존하는 회사들은 앞으로 아래와 같은 점에 특히 힘쓸 필요가 있다. ― 마케팅자회사를 통한 직접수출의 증대 ― 독자적인 마케팅프로그램의 수립 및 시행 ― 고유한 상표이미지의 확립 ― 유럽현지에서의 EC시장에 대한 더욱 적극적인 정보의 수집 점차로 많은 한국기업들이 EC지역에 직접투자를 하고 있거나 또는 그렇게 하려고 계획하고 있다. 그들의 주요진출동기는 시장의 확보, 이익의 증대, 기술/경영기법의 획득등이다. 한국기업들은 독일, 영국,스페인등의 나라를 진출지로 선호하며, 유럽회사들과 합작기업을 설립하기를 강력히 희망한다. 그러나 아직 유럽에서 주로 활동하는 한국 유럽합작회사는 거의 없다. 통합유럽시장의 중요성은 우리에게 앞으로 더욱 커질 것이다. 그러나 유럽시장의 통합은 시장의 매력뿐만 아니라 진입장벽도 높여 놓았다. 한국기업들의 큰 약점은 이러한 유럽시장에서의 시장기반이 아직 미약하다는 것이다. 따라서 우리 기업들은 유럽회사들과의 전략적인 제휴등을 통하여 현지에서의 기반을 지금보다 훨씬 더 튼튼히 할 필요가 있다. 궁극적으로는 굳은 의지와 끈기를 갖고 이 시장에 투자하는 한국회사만이 장기적으로 큰 이익을 거둘 수 있을 것이다.
        4,800원
        49.
        2017.06 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        오늘날 디자인은 인간 행동과 가치 판단을 위한 규범으로 작용하고 있으며, 사회적 일상을 지지하는 결정적 단서로서 그 의미가 확장되고 있다. 그러나 산업디자인은 한계로 지적되고 있는 짧은 수명으로부터 야기되는 환경파괴, 사회・경제적 불 평등 그리고 획일화된 일상문화를 조장하는 부정적 대상으로 전락하고 말았다. 특히 기계적 대량생산 체계를 통해 공급되 는 상품들은 기능 중심의 효용성이 우수 디자인을 평가를 위한 근거가 되고 있으며, 상대적으로 디자인의 예술적 가치는 외면되고 있다. 따라서 산업디자인의 예술적 지위에 대한 근거가 확보될 수 있다면, 이와 같은 문제들은 점층적으로 해결될 것으로 예상된다. 본 연구는 산업디자인의 예술적 지위를 규명하기 위해 하이데거(M. Heidegger1889~1976)의 “예술작품의 근원(Der Ursprung des Kunstwerkes. 1952)”을 기반으로 사물과 예술작품을 구분하고자 하였다. 그가 예술 작품의 기준은 예술 자 체에 있는 것이 아니라, 대상을 사물적 특성과의 관계를 통해 예술작품으로 구분하였던 표현 이론적 차원의 입장을 견지하 였기 때문이다. 따라서 본 연구에서는 예술작품의 기준을 디자인의 사물적 특성의 유무(有無)에 따라 존재자로서의 사물 또는 존재가 내제된 예술작품으로 구분하였다. 이를 위해 사물과 예술작품의 정의와 특성을 구분하였으며, 시대적 구분을 통해 사물과 예술작품으로서의 특징을 적용함으로써 디자인의 예술적 지위를 확인하고자 하였다.
        50.
        2016.06 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        1. Im folgenden wird die Rechtsprechung des koreanischen obersten Gerichts(das höchste Gericht, 27. 11. 2014, 2013do15164) kommentiert. Dabei geht es um folgenden Sachverhalt. A hat das Gesäß der jungen Frau berührt so dass er wegen des Verstoss gegen das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen(das sog. Jugendschutzgesetz) verurteilt wurde. Nachdem seine Brufung sowie Revisionn erfolglos war, wurde dieses Uteil endgültig festgeschrieben. Gemäß §34 Abs. 1 dieses Gesetzes soll der wegen der sexuellen Belästigugung Verurteilte aber innerhalb von 40 Tagen bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Polizei persönliche Daten vorlegen. Dennoch hat er ohne triftigen Grund diese Auflage nicht erfüllt so dass er bei der ersten Instanz zur Urteilsbebewährung zur Geldstrafe eine Milion Won verurteilt wurde. Dagegen hat er bei der Berufungsinstanz beschworen, dass er kein Unterlagen über die Anmeldugnspflicht bei der Polizei erhlaten hat. Während die zweite Instanz das Urtiel der ersten Instanz verworfen hat, wurde diese Entscheidung wiederum beim obersten Gericht aufgehoben. 2. M.E. geht es hier eigentlich darum, wie die Anmeldepflicht, persönliche Informationen bei der Polizei vorzulegen, aufzufassen ist. Hier ist sehr hilfreich, wenn die Dikussion in Deutschland in Bezug genommen wird. Tiedemann zufolge, der die sog. Vorsatztheorie vertritt, soll die Verbotskenntnis zum Vorsatz gehören, wenn dies vernünftigerweise unerläßlich ist, um ein Unrechtsbewusstsein zu haben. Diese Überlegung beruht darauf, dass die Tatbetandsverwirklichung eine Unrechtsimpuls vermittelt und dass ein solcher Unrechtsappell nur aus der Verwirklichung unrechtstypischer Umstände erwächst. Auch Roxin behauptet die sog. weichere Schuldtheorie, nach der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit in weitem Umfang Vorsatzbestandteil bildet, wenn die rechtliche Missbiligung eines Verhaltens erst durch außertatbestandliche Gebote oder Verbote hervorgerufen wird, wie es häufig im Nebenstrafrecht zu beobachten ist. Denn der Sinn seines Verhaltens bleibt dem Täter eben bei seinen Fehlen verschlossen. Zum Beipiel kann allein derjenige gegen eine strafbewehrte Meldepflicht verstoßen, der diese Meldepflicht kennt. Tiedemann und Roxin sind darin einig, dass das eine intellektuelle Fehlleitung des Täters einen anderen Vorwurf verdient als seine etisch-moralische Fehlleistung. Aber anders als Tiedemann, der in diesen Fällen bereits den Vorsatz des Täters verneint, will Roxin zwar den Vorsatz stehen lassen, aber durch Annahme eines unvermeidbaren Verbotsirrtums zu einem Freispruch kommen. 3. Im Gegensatz zur herrschenden Lehre hat das oberste Gericht §16 des Koreanischen Strafgesetzes dahingehend ausgelegt, dass lediglich die positive irrige Annahme des Täters, kein Unrecht zu tun, als Rechtsirrtum gewertet werden soll. Dagegen soll die Unkennnis des Gesetzes nicht als Rechtsirrtum angesehen werden. Aber diese vom obersten Gericht vorgenommene Beschränkung des Verbotsirrtums auf die positive Annahme des Täters, kein Unrecht zu tun, setzt sich folgende Einwänden aus. Zuerst geht diese Auslegungspraxis auf den Grundgedanken, dass eoror iuris nocet, der in der modernen Zeit nicht gelten kann, weil niemand unzählige Nebenstrafgesetz kennt. Zweitens kann diese enge Auslegung des Rechtsirrtums auch zur Friktion mit der Schuldfähigkeit zur Folge haben. Denn die Rechtsfolge fallen unterschiedlich aus, je nach dem, nach welchem Grundsatz die Fehlvorstellung des Täters beurteilt werden soll, auch wenn die Unrechtseinsicht in beiden Fällen gleich sein soll. Drittens liegt der Haupteinwand darin dass diese Ansicht des obersten Gerichts gerade gegen das Schuldprinzip verstößt, das Strafe Schuld voraussetzt, die das Bewusstsein fordert, Unrecht zu tun. 4. M.E. gibt es zu dem betreffenden Fall drei verschiedene Lösungswege. Die erste Lösung geht davon aus, dass das Gesetz, in dem die Anmeldungspflicht des Verurteilten vorgeschrieben ist, ein Tabestandselement darstellt. Daher soll der Vorsatz des Täters verneint werden, wenn der Täter das nicht kennt. Diese Ansicht hat die zweite Instanz behauptet. Die zweite Lösung, die vom obersten Gericht vertreten wird, behauptet, dass die Unkennnis des Gesetzes nicht als Rechtsirrtum angesehen werden soll. Daher bleibt die Unkenntnis des Gesetezes unbeachtlich. Die dritte M.E. angemessene Lösung geht von der Schuldlehre, die den Vorsatz als Tatvorsatz und das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit als ein vom Vorsatz getrennntes selbständige Schuldelement begreift, aus und beurteilt dann ‘den zureichenden Grund’ in §16 nach dem Kriterium der Vermeidbarkeit. Dabei geht es vor allem darum, zu überprüfen, ob der Täter einen Anlaß gehabt hätte, über eine mögliche Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nachzudenken oder sich danach zu erkundigen. Dabei sei erwähnt, dass die Entscheidung letztlich von der konkreten Sachlage abhängt. 5. Letztlich sei hier empfohlen, über die Plausibilität der Ansicht des obersten Gerichts gründlich nachzudenken. Dabei sollen vor allem die theortischen Auseinandersetzungen über den Irrtum in Nebenstrafrecht in Deutschland in weitem Maße berücksichtigt werden. Das ist deswegen dringlich vonnoten, weil die verhängte Strafe in diesem Fall uns überhaupt nicht überzeugt. Vielmehr sollte Nachsicht am Platz sein, wenn Tatbestandsvorsatz nicht ohne wieteres den Schluß auf die Kenntnis der Rechtsdwidrigkeit nahelegt.
        51.
        2016.06 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        Von einem Jurisdiktionskonflikt i.w.S. kann an sprechen, wenn ein Täter in einem Land bereits wegen einer bestimmten Straftat abgeurteilt wurde, später aber erneut in einem anderen Land wegen derselben Straftat abgeurteilt werden soll. Grundsätzlich wird eine solche mehrfache Strafverfolgung durch den ne-bis-in-idem Grundsatz verboten. Er ist jedoch im zwischenstaatlichen Rechtsverkehr nicht anerkannt. Danach ist nur eine mehrmalige Verurteilung durch koreanische Gerichte verboten. Trotzdem ist die Möglichkeit der Doppelbestrafung gegen Verdächtigen geblieben. Deshalb werde ich mit diesem Aufsatz den Reformvorschlag über das Art.7 KStGB überprüfen wie im folgendem; 1) KOGH 2013. 4. 11., 2013Do2208 Urteil; KVerfGE 2015. 5. 28., 2013Heonba129 Urteil 2) Einleitung 3) Die Geschichte des Art.7 KStGB und Ihre Diskussion über den Reformvorschlag 4) Die Stellungnahme von Lehre und Rechtsprechung über Art.7 KStGB - Lehre und Rechtsprechung in Korea und eigene Stellungnahme 5) Die verschiedene Gesetzgebungsmodelle auf die Behandlung der im Ausland vollstreckten Strafe - GB, USA, Deutschland, Japan, Österreich, China 6) Art.7 KStGB de lege ferende (1) ne-bis-in-idem Grundsatz und Art.7 KStGB (2) Zum Anrechnungsprinzip als Reformvorschlag des Art. 7 KStGB
        52.
        2013.11 서비스 종료(열람 제한)
        황화수소는 환경기초시설뿐만 아니라 산업현장에서 발생되는 암모니아와 함께 대표적인 악취물질중의 하나로 알려져 있으며 사람에게 불쾌감을 주지 않을 정도로 일반대기중의 농도를 규제하려면 적어도 3 ppm 이하의 농도가 되어야 한다. 일반적으로 황화수소를 제거하기 위해서 금속산화물을 흡착제로 이용하는 것으로 많이 알려져 있는데 구리, 아연, 망간 등의 금속산화물을 이용하여 만든 황화수소 제거 흡착제에 대한 연구가 수행되었으며 특히 산화철을 이용한 흡착제가 황화수소 제거성능과 재생성능이 우수한 것으로 알려져 있다. 흡착제 제조과정을 Fig. 1에 나타내었다. 건조시킨 레드머드 분말에 태성건설(주)에서 제조, 시판되고 있는 DEN-01 AlPO₄계 제올라이트 분말을 결합제 및 흡착효율 향상을 위해 무게비로 약 30% 혼합하여 증류수를 첨가하여 반죽을 하고 소형 성형기를 이용하여 ∮4 mm, 길이 5 ~ 10 mm의 펠렛으로 제조하였다. DEN-01 AlPO₄계 제올라이트 분말은 정수슬러지의 무기질성분 중 SiO₂, Al₂O₃가 약 50 ~ 60% 정도 함유되어 있는 점을 감안하여 인공 제올라이트로 전환한 것으로 본 연구에서 기존 문제점을 보완하고자 Red Mud를 활용해 입상형 흡착제를 제조하였는데 본 연구결과 황화수소의 파과시점을 초기 농도 10% 검출되었을때로 보고 제조된 흡착제는 4.7 g H₂S/흡착제 g으로 나타남으로서 수입에 의존하는 펠렛형 활성탄을 대체할 수 있는 잠재력을 갖고 있는 것으로 판단되며 이에 악취관리법에서 정하는 악취종류별 제거능을 평가하는 추가실험이 필요할 것으로 판단된다.
        53.
        2013.06 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        Das Rechtsgut der Eigentumsdelikte ist das Eigentum. Das Rechtsgut der Eigentumsdelikte ist aber nicht das bürgerlich-rechtliche Eigentum als formaller Sollenssatz. Dieses wird durch Zueignungstaten in der Regel nicht einmal gefährdet. Strafrechtlich geschütztes Eigentum der Unterschlagung ist entgegen herrschenden Meinung nicht eine Herrschaftsbeziehung des Eigentümers zur Sache, sondern eine interpersonales Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Täter in Bezug auf eine Sache. Die Eigentumsverletzung im Unterschlagungstatbestand liegt in der Verletzung des Ausschließungsrechtes des Eigentümers. Eine Eigentumsverletzung bedarf daher keiner Sachbehandlung. Die Vollendung der Unterschlagung heißt die Zueignung. Alle Eigentumsverletzungen sind nicht die Zueignung. Der Begriff der Zueueignung in Diebstahl und Unterschlagung ist identisch. Die Zueignung besteht aus den Elementen der Enteignung und der Aneignung. Enteignung liegt vor, wenn der Täter vereitelt, dass der Eigentümer sein Ausschließungsrecht ausüben kann, den Täter vom Zugriff auf die Sache auszuschließen. Die Enteignung muss auf Dauer angelegt sein. Aneignung ist Nutzung der Sache für selbstbezogene Zwecke. Zueignung ist somit die auf Dauer angelegte Vereitelung des Ausschließungsrechts, das dem Eigentümer gegenüber dem Täter zusteht, an einer Sache, die der Täter als Eigenbesitzer für sich nutzt. Die Enteignung als qualifizierte Eigentumsverletzung bezieht sich auf die Rechtsbeziehung zwischen Täter und Eigentümer. Die Aneignung bezieht sich unmittelbar auf die Sache. Die Manifestationstheorie zum Gehalt der Zueignung des Art. 355 Abs.1 normiert Gesinnungsstrafrecht. Für die Annahme der Unterschlagung muss eine vollendete Zueignung vorliegen. Die Verwirklichung von Enteignung und Aneignung ist zwingend erforderlich. Die Unterschlagung ist damit Verletungs-und damit Erfolgsdelikt. Im Gegensatz dazu sieht die koreanische Rechtsprechung neulich den Unterschlagungstatbestand als konkretes Gefährdungsdelikt an. Die Vollendung der Unterschlagung richte sich danach, ob das Rechtsgut Eigentum konktret gefährdet ist oder nicht. Auch die koreanische Wissenschaft berft sich auch die Eigentumsverletzung. Beide sind darüber einig. Die Vollendung bezieht sich nicht die Verletzung oder Gefährdung des Rechtsguts, sondern die Verwirklichung des Tatbestandes. Die Verwirklichung des Tatbestandes bezieht sich in der Unterschlagung natürlich die Zueignung. Trotzdem erkennt man in Korea noch nicht einmal den Zueignungsbegriff in der Unterschlagung. Die Zueignungsdogmatik ist noch nicht begonnen. Der vorliegender Beitrag versucht in diesem Sinne die Struktur der Unterschlagung zu erklären.
        54.
        2013.06 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        Früher war die Gestalt der Wohnung üblicherweise ein Einzelhaus. Dagegen wechselt sie heute im Allgemeinen nach das Hochhaus-Wohnung, z.B. die Apartment-Wohnung. Danach kommt die Frage, ob die gemeinsamen Raümen dieser Hochhaus-Wohnung durch dem Hausfriedensbruch(KStGB §319) geschützt werden dürfen. Diese gemeinsamen Räumen können wieder in zwei, also die innere und die außere Räume einteilen. Unter die innere versteht man den Duchgang, die Treppe, den Aufzug usw. Dagegen kann man unter die außere die Parkplätze, den Spilplatz usw. verstenen. Tatsächlich wird es heute immer größer, dass die inneren gemeinsamen Räumen mit dem automatischen Sicherheitsglastür unterbrochen werden. Dies erscheint uns, dass mehrere Berechtigte nicht wünschen, Unbekannte ohne ihres Einverständnis in ihren gemeinsamen Räumen einzutreten. Denn wir können vermuten, dass diese Räumen ganz nah bei ihrem inneren privaten Wohnungsraum sind, obwohl viele Leute in denen viel oft ein u. aus gehen. Deswegen glaube ich, dass der Wille des Berechtigeten, also das Hausrecht durch das Strafrecht ebenso geschützt werden soll wie ihre innere private Räumen ihrer Wohnung.
        55.
        2013.05 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        Auf der Weltmissionskonferenz (The World Missionary Conference) in Edinburgh 1910 forderten die 17 nicht-westlichen Vertreter ein herzliches Zusammenwirken zwischen westlichen Kirchen und nicht-westlichen Kirchen. Auf der Vollversammlung des IMR in Jerusalem 1928 forderten die Delegierten aus nicht-westlichen Kirchen die Anerkennung ihrer kirchlichen Selbständigkeit. Nicht-westliche Kirchen wünschten eine nationale vereinigte Kirche im Zusammenhang mit ihrem erwachsenden Nationalgefühl. Auf der Vollversammlung des IMR in Tambaram 1938 waren die Delegierten aus nicht-westlichen Kirchen in der Mehrheit. Aber dazu wurde im Bericht, der John Merle Davies vorgelegt hatte, ernüchternde festgestellt, dass nichtwestlichen Kirchen in einer schlechten finanziellen Lage waren, und dass ihre Strukturen immer noch schwach waren. Auf der Vollversammlung des IMR in Whitby 1947 wurde die Partnerschaft zwischen westlichen Kirchen und nicht-westlichen Kirchen viel stärker verwirklichen. Die Weltkonferenz für Praktisches Christentum (The Universal Christian Conference on Life and Work) veränderte nicht ihren westlich geprägten Charakter auf der Vollversammlung in Stockholm 1925 sowie auf der Vollversammlung in Oxford 1937. Auch die Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung (The World Conference on Faith and Order) veränderte nicht ihren westlich geprägten Charakter auf der Vollversammlung in Lausanne 1927 sowie auf der Vollversammlung in Edinburgh 1937. Deshalb hatten die Weltkonferenz für Praktisches Christentums und die Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung keine guten Beziehungen zu nichtwestlichen Kirchen. Darüber hinaus dominierten westliche Kirchen den Gründungsprozess des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK). Auf der Vollversammlung in Amsterdam 1948 gab der ÖRK der Lage der nicht-westlichen Kirchen keine Beachtung. Bei den ökumenischen Bewegungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. will westliche Kirchen keine echte ökumenische Annäherung an nicht-westlichen Kirchen.
        56.
        2011.09 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        In den meisten Religionen ist das Beten einer der wichtigsten Mittel, mit dem man die Gottheit erreichen kann. Wichtig ist es auch zu sehen, welche Rolle das Beten bei der griechischen Philosophie und bei dem Frühchristentum gespielt hat. Insbesondere wird das Gebetsverständnis vom Mittelplatoniker Maximos von Tyrios und vom Stoiker Seneca untersucht. Im Frühchristentum wird die Schrift des Origenes über das Gebet unter die Lupe genommen, um zu zeigen, wie sich Origenes mit der griechischen Philosophie auseinandersetzte und eine christliche Antwort darauf vorbereitete, ob das Beten überhaupt im religiösen Leben notwendig ist. Maximos von Tyrios schreibt in seiner Schrift dialexeij die Bedeutung des Betens in seiner Umwelt. Er behauptet, es sei sinnlos zu beten, weil man mit dem Beten nichts erreichen könne. Die ähnliche Behauptung stellt der Stoiker Seneca auch auf, dass man nicht zu beten braucht, weil man die Tugend selbst erlangen könne und als Mensch dem Fatum gehorchen müsse. Die beiden Philosophen können aber keinen menschlichen freien Willen in ihren Systemen gewähren. Genau an diesem Punkt bietet Origenes mit seiner christlichen Antwort die Lösung an, dass Gott den menschlichen freien Willen gewährt. So korrigiert Origenes die falsche Meinungen über das Gebet, dass man nicht zu beten braucht. Gottes Vorsehung bleibt aber auch erhalten, wenn Menschen nach ihrem eigenen Willen beten, wenn sie schwach sind. Das ist der Grund, warum man zu Gott beten muss. Nach Origenes ist das Beten nicht unsere Leistung, sondern der Geschenk Gottes, weil unser Heiland Christus uns beim Beten hilft.
        57.
        2011.05 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        Luther hat sich sein Leben lang mit dem Tod befasst. Denn der Tod war in Luthers Zeit allgegenwärtig und Luther selbst hat reiche Erfahrungen mit dem Tod gemacht. Es kann gesagt werden, dass Luthers Theologie des Todes der Ernstfall seiner ganzen Theologie ist. Luther hat aus Anlass der Bestattung des Kurfürsten Johann von Sachsen die Leichenpredigt am 18. 8. 1532 gehalten. Diese Predigt erschien mit der am 22. 8. gehaltenen Predigt im Druck. In diesem Aufsatz geht es darum, Luthers Todesgedanken in seiner Leichenpredigt zu untersuchen. Denn der Verfasser ist der Überzeugung, dass uns die Leichenpredigt Luthers Aspekte des Todes vermittelt. Für Luther ist der Tod der Schlaf. Der Christen Tod ist nicht ein Tod, sondern ein Schlaf. Und das (leibliche) Sterben ist leicht und äußerlich gegenüber dem geistlichen Sterben. Drittens, der Christen Tod ist Tod in Christus. Zusammenfassend gesagt hat Luther den Tod christianisiert. Für ihn ist das Sterben die Glaubenssache, d.h. die Christen sollen den Tod nicht nach den fünf Sinnen und der Vernunft sehen, sondern allein nach dem Wort Gottes und mit geistlichen Augen.
        58.
        2010.06 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        Bezüglich der Brandstiftungsdelikte stellen §§ 164, 165, 166, 167 KorStGB voneinander unabhängige, selbständige Tatbestände dar. Der Tatbestand der fahrläsigen Brandstiftung(§ 170) bezieht sich auf Objekte der §§ 164, 165, 166 wie des § 167. Nach herrschender Meinung kommt der Tatbestand des § 167 Abs. 1 KorStGB dann in Betracht, wenn der Täter durch eine Brandlegung die fremden Sachen ganz oder teilweise zerstört. § 167 Abs. 2 kommt dagegen in Betracht, wenn das Brandstiftungsobjekt Eigentum des Brandstifters ist; ihr Anwendungsbereich schließt nach hM aber auch das Inbrandsetzen herrenloser Sachen oder fremder Sachen mit Zustimmung ihres Eigentümers ein. Bei KorObGH Urteil 2009 do 7421 handelt es sich um eine Strafbarkeit des Täters, der allgemeine herrenlose Sachen in Brand setzt. Der KorObGH bestraft ihn wegen § 167 Abs. 2 KorStGB. Mit diesem Aufsatz mache ich durch Analysen der Urteilsbegründungen zur hM und Urteil 2009 do 7421 kritsch Anmerkungen. Den Täter muß meines Erachtens Im Rahmen des § 167 Abs. 1 in Betracht kommen. Die Gründe dafür sind folgende: 1. Beim Tatbestand des § 167 Abs. 1 kommt es dem Gesetzeswortlaut auf die Eigentumsverhältnisse überhaupt nicht an; hingegen handelt es sich beim § 167 Abs. 2 um Eigentumsverhältnisse. § 167 Abs. 2 kommt mE in Betracht, wenn das Brandstiftungsobjekt Eigentum des Brandstifters allein ist. 2. § 176 KorStGB sieht als fremde Sachen dann ein im Alleineigentum des Täters stehendes Brandstiftungsobjekt an, wenn dieses ein Objekt des fremden Rechts ist. 3. Nach hM handelt es sich bei den Brandstiftungsdelikten nicht um ein allein spezielle Sachbeschädigungsdelikt, sondern auch um eine gemeingefährliche Straftaten. Deswegen spielt Zustimmung des Eigentümers von Brandstiftungsobjekt keine Rolle als rechtfertigende Einwilligung. Der Anwendungsbereich des § 167 Abs. 1 schließt mE das Inbrandsetzen herrenloser Sachen ein. Dieses Ergebnis ist mit der vorherigen Auslegung des KorObGH in Übereinstimmung zu bringen, dabei er eine fahrlässige Brandstiftung fremder Sachen behandelte(KorObGH Beschluss 94 mo 32).
        59.
        2009.12 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        In diesem Aufsatz geht es um die Untersuchung der Gnadenlehre des Pelagius und des Augustinus anhand ihrer Briefe an Demetrias. Demetrias, eine Dame des römischen Hochadels, entschloß sich um 408, ein geistliches Leben zu führen und auf eine Heirat zu verzichten. Aus diesem Anlass schrieben ihr alle ber?hmten Theologen, darunter Pelagius und Augustinus, Briefe. In diesen Briefen lassen sich die theologischen Konzepte, insbesondere die Gnadenlehre und die Anthropologie des Augustinus und des Pelagius, treffend veranschaulichen. Pelagius, der als Asket und Mönch der mönchischen Tradition gemäß die menschliche Natur hochschätzte, behauptet in seinem Brief drei folgende Gedanken: der Mensch als Bild Gottes; Sünde als Nachahmung Adams; Gesetz als Gnade und Christi Gnade (Gnade als Lehre und Weisung, Beispiel, Botschaft der Hoffnung). Das Wesentliche der Gedanken des Pelagius besteht im Optimismus, dass der Mensch die sittlichen Fähigkeiten aufgrund der schon gegebenen Gnade behält und er zum Guten fähig ist. Indem er die Demetrias vom Können (Vermögen) des Menschen überzeugt, gibt er ethischmoralische Hinweise. Augustinus ist durch den Brief des Pelagius alarmiert, denn er sieht die Notwendigkeit und das Wirken der göttlichen Gnade durch dessen Brief gefährdet. Augustinus schreibt daher sofort der Demetrias, um sie vor der irrtümlichen Lehre des Pelagius zu schützen. Augustinische entscheidende Kritik an Pelagius fußt darauf, dass die Lehre des Pelagius Undankbarkeit gegenüber Gott impliziere, da nach Pelagius der Mensch die geistlichen Reichtümer, die er sich erworben hat, für sein eigenes Verdienst halten kann. Augustinus zufolge vermag der Mensch nicht allein aus sich selbst gerecht zu handeln, sondern er benötigt dazu die in sein Inneres eingreifende Gnadenhilfe Gottes (Augustinus faßt Gnade nur als Hilfe Gottes auf). Der entscheidende Unterschied ist, dass Augustinus und Pelagius unterschiedliche Wege der Rettung behaupten. Für Pelagius reicht das exemplum, das Gott selbst den Menschen vor Augen gehalten hat. Weil aber für Augustinus das exemplum als Weg der Erlösung allein nicht ausreicht, ergänzt er dazu die Hilfe Gottes (adiutorium): exemplum et sacramentum. Die einzig angemesse Haltung, mit welcher der Christ Gott begegnen soll, ist Dankbarkeit, denn alles Gute beruht auf Gott und seiner Hilfe.
        60.
        2009.09 KCI 등재 서비스 종료(열람 제한)
        This study explores the curial politics of culture and music in the early German Democratic Republic as well as the conflicts between politics and music triggered by the opera Lukullus. Die Verurteilung des Lukullus of Paul Dessau and Bertolt Brecht became an issue, and its musical, aesthetical, and political aspects were debated in East Germany. Dessau’s music was considered as formalistic even prior to its première and endured cultural-political attacks from German officials. The formalist music was regarded as antithesis of Social realist music in the Soviet block, because formalism did not include classical and traditional musical elements and popularity. Lukullus-debate exemplified the unavoidable relationship between cultural-political context in the East German and its music.
        1 2 3 4